Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1992 - 1 StR 323/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9251
BGH, 24.03.1992 - 1 StR 323/91 (https://dejure.org/1992,9251)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1992 - 1 StR 323/91 (https://dejure.org/1992,9251)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1992 - 1 StR 323/91 (https://dejure.org/1992,9251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,9251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheitliche Begehung der fortgesetzten Handlungen bei Ausführung von Geschlechtsverkehr mit zwei Töchtern in unmittelbarem Zusammenhang - Mitaburteilung von verjährten Einzeltaten bei Annahme fortgesetzter Begehung - Bewertung einer teils im Ausland begangenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.02.1991 - 2 BvR 102/91

    Bestimmtheitsgrundsatz - § 78a StGB

    Auszug aus BGH, 24.03.1992 - 1 StR 323/91
    Auch daß auf diese Weise Einzeltaten mitabgeurteilt wurden, deren Strafverfolgung - betrachtete man diese Taten für sich allein - verjährt wäre, entspricht der herrschenden Rechtsprechung und bewegt sich "auf den Bahnen herkömmlichen Verständnisses" (BVerfG NStZ 1991, 383).
  • BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 24.03.1992 - 1 StR 323/91
    In solchem Fall liegt Tateinheit vor, wobei das Zusammentreffen in einem Einzelakt zur Tateinheit der beiden fortgesetzten Handlungen (zum Nachteil jeder Tochter) insgesamt führt (BGHSt 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]).
  • RG, 14.06.1917 - C. 85/16 VIII 768

    Muß die in einer reichsgerichtlichen Voruntersuchung gegen ein Mitglied der

    Auszug aus BGH, 24.03.1992 - 1 StR 323/91
    Zwar ist der Angeklagte Ungar, lebte mit seiner Familie bis August 1984 in Ungarn und zog erst zu dieser Zeit mit der Familie nach Deutschland, doch ist eine fortgesetzte Handlung, die teils im Ausland, teils im Inland begangen wurde, insgesamt als Inlandstat anzusehen (vgl. RGSt 50, 425; Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 9 Rdn. 13 m.w.Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht